Baumfällung & Wurzelstockfräsen
Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, auf einem Grundstück oder in einem Privatgarten eine Baumfällung durchführen zu lassen.
Eigentümer von Bäumen sind laut § 823 Abs. 1 BGB gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von diesen keine Gefahr ausgeht. Kommt es durch Umsturz eines Baumes zu Schäden oder Unfällen, haftet dessen Besitzer und muss gegebenenfalls Schadensersatz- oder Schmerzensgeldzahlungen leisten.
In vielen Fällen wird eine Baumfällung aufgrund der Verkehrssicherheit notwendig.
Es kann jedoch auch sein, dass bauliche Maßnahmen oder ästhetische Beweggründe eine Baumfällung erforderlich machen.
Wenn Sie planen, im Raum Ulm und Neu-Ulm, Vörhingen, Senden, Illertissen, Weißenhorn oder Grünzburg einen Baum abtragen zu lassen, sind wir als Experten der richtige Ansprechpartner.
Mit modernsten technischen Hilfsmitteln und fundierten Spezialausbildungen führen wir Baumfällungen und Wurzelstockfräsen professionell, effizient und mit fachgerechter Absicherung des gesamten Gefahrenbereiches durch.